Presse
Keine „Stimmungsdemokratie“
SCHWERIN. Im Zusammenhang mit Stuttgart 21 meint mancherPolitiker
und auch Jurist, dass mit den Protesten nach Abschluss eines rechtsstaatlichen und parlamentarischen Verfahrens Grundlagen des Rechtsstaates gefährdet werden. Und die Proteste bundesweit nehmen zu –
ob gegen Atomtransporte und wie gestern in Rostock gegen die aktuelle
Sozialpolitik. Während Innenminister Lorenz Caffier (CDU) jetzt gegenüber
unserer Redaktion zum Thema Stellung nahm, hüllte sich Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) hingegen auf Nachfrage in Schweigen und ließ die Fragen unbeantwortet. Einen Grund nannte sein Sprecher nicht. Das Interview mit Caffier führte Uwe Reißenweber
und auch Jurist, dass mit den Protesten nach Abschluss eines rechtsstaatlichen und parlamentarischen Verfahrens Grundlagen des Rechtsstaates gefährdet werden. Und die Proteste bundesweit nehmen zu –
ob gegen Atomtransporte und wie gestern in Rostock gegen die aktuelle
Sozialpolitik. Während Innenminister Lorenz Caffier (CDU) jetzt gegenüber
unserer Redaktion zum Thema Stellung nahm, hüllte sich Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) hingegen auf Nachfrage in Schweigen und ließ die Fragen unbeantwortet. Einen Grund nannte sein Sprecher nicht. Das Interview mit Caffier führte Uwe Reißenweber
Herr Caffier, sind Massenproteste auch nach dem Abschluss rechtsstaatlicherVerfahren zulässig und wenn ja, in welchen denkbaren
Konstellationen?
Natürlich sind Demonstrationen jederzeit zulässig, solange die rechtsstaatlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Wir kennen solche Tendenzen bei Genehmigungsverfahren auch in unserem Land, beispielsweise bei der Genehmigung für landwirtschaftliche Tierproduktionsanlagen. Rechtsstaatliche Genehmigungsverfahren
dürfen nicht durch eine Stimmungsdemokratie umgangen werden.
Es ist die Aufgabe der Politik und der Verwaltungen, umfassend
und rechtzeitig zu informieren, damit sich die Bürgerinnen und Bürger
am Verfahren beteiligen können. Die Menschen müssen die Höhe
der Investitionskosten und den Nutzen der Investition kennen. Nur
so können sie von der Notwendigkeit überzeugt werden. Hier brauchen
wir mehr Offenheit.
Gefährden solche Proteste nicht auch die Bereitschaft zu Investitionen?
Die Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind elementare
Bestandteile unserer Demokratie. Deswegen sind Proteste zunächst
einmal zulässig, unabhängig davon, ob sie die Investitionsbereitschaft
tangieren oder nicht. Meine Toleranz gegenüber Protestaktionen endet
aber da, wo der Rechtsstaat mit Füßen getreten wird. Wir haben
hier im Land ein aktuelles Beispiel mit dem Kartoffelacker in Zepkow.
Wenn selbsternannte „Feldbefreier“ öffentlich zu Hausfriedensbruch
und Sachbeschädigung aufrufen, sind die grundlegendsten Prinzipien
demokratischer Auseinandersetzung aus den Fugen geraten. Dieser
sogenannte „zivile Ungehorsam“ beschädigt Privateigentum. Das beeinträchtigt natürlich die Investitionsbereitschaft.
Sind Proteste kritischer Bürger nicht grundsätzlich gut zu heißen – im
Sinne einer aufgeklärten, sich beteiligenden Gesellschaft?
Ich begrüße jede Formdemokratischen Engagements, sofern die Aktiven die Rahmenbedingungen des Rechtsstaates achten. Der Diskurs über gesellschaftlich relevante Themen muss aber in den entsprechenden Institutionen, etwa in Gemeindevertretungen, Kreistagen und Parlamenten
stattfinden. Hier ist übrigens jeder eingeladen, sich einzubringen.
Darf in Ausnahmefällen auch den Anweisungen der Polizei – wie das
Verlassen eines Platzes – zuwider gehandelt werden? Ohne Gewalt, versteht sich.
Polizeibeamte verkörpern den Rechtsstaat. Sie setzen bei ihrer täglichen Arbeit Recht und Gesetz durch. Jeder, der sich einer rechtmäßigen
Anordnung widersetzt, überschreitet die Grenzen des Rechtsstaats.
Natürlich besteht aber auch jederzeit die Möglichkeit, die Anordnungen der Polizei gerichtlich überprüfen zu lassen.
Wünschen Sie sich für Mecklenburg-Vorpommern eine intensivere Protestkultur der Bürger beziehungsweise sehen Sie da Nachholebedarf – auch im Bezug auf die aufgeklärte und die kritische Gesellschaft?
Ich wünsche mir, dass sich viel mehr Menschen in unserer Gesellschaft
engagieren und ihre Mitwirkungsmöglichkeit in Vereinen und
Verbänden oder auch in Parteien nutzen. Friedlicher Protest ist
grundsätzlich eine legitime Form demokratischer Mitwirkung. Es sollte
aber nicht vorrangig um Protest gehen, sondern darum, dass das
breite Wissen und die vielfältigen Fähigkeiten unserer Menschen
konstruktiv genutzt werden. Ich wünsche mir auch ein stärkeres Engagement
gegen die Feinde unserer Demokratie.
Konstellationen?
Natürlich sind Demonstrationen jederzeit zulässig, solange die rechtsstaatlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Wir kennen solche Tendenzen bei Genehmigungsverfahren auch in unserem Land, beispielsweise bei der Genehmigung für landwirtschaftliche Tierproduktionsanlagen. Rechtsstaatliche Genehmigungsverfahren
dürfen nicht durch eine Stimmungsdemokratie umgangen werden.
Es ist die Aufgabe der Politik und der Verwaltungen, umfassend
und rechtzeitig zu informieren, damit sich die Bürgerinnen und Bürger
am Verfahren beteiligen können. Die Menschen müssen die Höhe
der Investitionskosten und den Nutzen der Investition kennen. Nur
so können sie von der Notwendigkeit überzeugt werden. Hier brauchen
wir mehr Offenheit.
Gefährden solche Proteste nicht auch die Bereitschaft zu Investitionen?
Die Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind elementare
Bestandteile unserer Demokratie. Deswegen sind Proteste zunächst
einmal zulässig, unabhängig davon, ob sie die Investitionsbereitschaft
tangieren oder nicht. Meine Toleranz gegenüber Protestaktionen endet
aber da, wo der Rechtsstaat mit Füßen getreten wird. Wir haben
hier im Land ein aktuelles Beispiel mit dem Kartoffelacker in Zepkow.
Wenn selbsternannte „Feldbefreier“ öffentlich zu Hausfriedensbruch
und Sachbeschädigung aufrufen, sind die grundlegendsten Prinzipien
demokratischer Auseinandersetzung aus den Fugen geraten. Dieser
sogenannte „zivile Ungehorsam“ beschädigt Privateigentum. Das beeinträchtigt natürlich die Investitionsbereitschaft.
Sind Proteste kritischer Bürger nicht grundsätzlich gut zu heißen – im
Sinne einer aufgeklärten, sich beteiligenden Gesellschaft?
Ich begrüße jede Formdemokratischen Engagements, sofern die Aktiven die Rahmenbedingungen des Rechtsstaates achten. Der Diskurs über gesellschaftlich relevante Themen muss aber in den entsprechenden Institutionen, etwa in Gemeindevertretungen, Kreistagen und Parlamenten
stattfinden. Hier ist übrigens jeder eingeladen, sich einzubringen.
Darf in Ausnahmefällen auch den Anweisungen der Polizei – wie das
Verlassen eines Platzes – zuwider gehandelt werden? Ohne Gewalt, versteht sich.
Polizeibeamte verkörpern den Rechtsstaat. Sie setzen bei ihrer täglichen Arbeit Recht und Gesetz durch. Jeder, der sich einer rechtmäßigen
Anordnung widersetzt, überschreitet die Grenzen des Rechtsstaats.
Natürlich besteht aber auch jederzeit die Möglichkeit, die Anordnungen der Polizei gerichtlich überprüfen zu lassen.
Wünschen Sie sich für Mecklenburg-Vorpommern eine intensivere Protestkultur der Bürger beziehungsweise sehen Sie da Nachholebedarf – auch im Bezug auf die aufgeklärte und die kritische Gesellschaft?
Ich wünsche mir, dass sich viel mehr Menschen in unserer Gesellschaft
engagieren und ihre Mitwirkungsmöglichkeit in Vereinen und
Verbänden oder auch in Parteien nutzen. Friedlicher Protest ist
grundsätzlich eine legitime Form demokratischer Mitwirkung. Es sollte
aber nicht vorrangig um Protest gehen, sondern darum, dass das
breite Wissen und die vielfältigen Fähigkeiten unserer Menschen
konstruktiv genutzt werden. Ich wünsche mir auch ein stärkeres Engagement
gegen die Feinde unserer Demokratie.
aktualisiert von Björn Siegmeier, 02.11.2010, 15:07 Uhr
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